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Mein Honorar  berechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Honorare für homöopathische Anamnesen und Verschreibungen:

homöopathische Repertorisation Akutfall 060,- Euron
Folgetermin Akutanamnese je nach Aufwand ab 040,- Euron
Konstitutionsanamnese Fallaufnahme undn
Erstanamnese homöopathische Repertorsation ca. 3h 190,- Euro
Dunkelfelddiagnostik ab 120,- Euro
Traditonelle Harnschau 40,- Euro
Spenglersan Bluttest Herdsuche 40,- Euro
Schröpfkopfbehandlung oder Manuelle Therapie 30 Minuten 30,- Euron

Honorare für weitere Naturheilverfahren und Psychotherapien
30 Minuten 045,- Euron
60 Minuten 060,- Euron

Die Kosten der Behandlung sind in bar oder durch Überweisung nach erfolgter Behandlung ohne Abzug zu begleichen.

Da der Heilpraktiker in seiner Preisgestaltung frei ist, kann ich für eine vollständige Übernahme der Kosten durch die jeweilige Krankenkasse nicht garantieren. Die Kosten für die Behandlung sind unabhängig von der Höhe der Erstattung zu begleichen.
Die Gebühren für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Ihre jeweiligen Erstattungssätze erfragen Sie bitte bei Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Ihrer Zusatzversicherung.

Schweigepflicht
Nach BGB § 203 und § 353 unterliegt der Heilpraktiker der Schweigepflicht. Unter die Schweigepflicht fällt alles, was der Behandler vom Patienten im Rahmen der Behandlung erfährt.

  • Die Tatsache der Behandlung selbst
  • Untersuchungsergebnisse
  • Persönliche Eindrücke
  • Medizinische Tatsachen

Die Schweigepflicht bezieht sich auch auf Berufskollegen und Angehörige des Patienten. Sie gilt auch nach dem Tod weiter.

Nach BGB § 203 und § 353 unterliegt der Heilpraktiker der Schweigepflicht
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